Der Regierungsrat hat eine Änderung der Lehrerverordnung vorgenommen. Hintergrund ist die neue Berufseinführungsverordnung des Erziehungsrates. Die Berufseinführungsverordnung wurde an die Veränderungen in den Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen angepasst. Es geht um die berufspraktische Begleitung von Lehrpersonen im ersten Berufsjahr oder bei einem Wiedereinstieg. Künftig wird bei den beiden inhaltlichen Teilen der Berufseinführung – bei der «Einführung in die kantonale Berufspraxis» und bei der vollständigen Teilnahme an der «Vertiefung in die kantonale Berufspraxis» – auf das Erstellen einer Vereinbarung sowie auf eine Rückzahlungspflicht verzichtet werden. Die Änderung der Lehrerverordnung tritt zeitgleich mit der neuen Berufseinführungsverordnung am 1. August 2027 in Kraft.

Zudem erfolgen zwei weitere Änderungen in der Lehrerverordnung: Es gilt ein neuer Besoldungsansatz (85%) für Lehrpersonen, welche im Rahmen des berufsintegrierten Studiengangs 27+ an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen die Eignungsbestätigung erfolgreich erlangt haben. Damit wird eine Gleichstellung erreicht mit den Lehrpersonen, welche die Intensivbegleitung «ready for teaching» absolvieren und ab dem zweiten Jahr ebenfalls einen Besoldungsansatz von 85% erhalten. Zudem wird die Voraussetzung eines EDK-Lehrdiploms bei Lehrpersonen, welche den Master Schulische Heilpädagogik absolvieren, gestrichen. Diese beiden Änderungen treten rückwirkend am 1. August 2026 in Kraft.