Der Regierungsrat hat den Bericht zum Vernehmlassungsverfahren zum neuen Gesundheitsgesetz zur Kenntnis genommen. Im Vernehmlassungsverfahren gingen insgesamt 277 Stellungnahmen ein. Diese enthielten insgesamt 630 einzelne Rückmeldungen zu Artikeln oder Teilen des Gesetzesentwurfs.
Die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes wird grossmehrheitlich grundsätzlich begrüsst. Verschiedentlich wird eine klarere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Kanton und Gemeinden verlangt. Daneben wurden insbesondere Fragen zur Zuständigkeitsordnung zwischen Kanton und Gemeinden, zum Bewilligungs- und Aufsichtswesen, zur Ausbildungsverpflichtung, zu Gesundheitsförderung und Prävention sowie zum Umgang mit Gesundheitsdaten angesprochen. Besonders viele Rückmeldungen betrafen die Bestimmungen zur Zuständigkeit des Regierungsrats, zum Monitoring und zur Berichterstattung sowie zu den Strafbestimmungen. Die vielen Eingaben von Privatpersonen bezogen sich vor allem auf die Bestimmung, welche die Zuständigkeit für ein allfälliges Impfobligatorium festlegen soll.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun ausgewertet und geprüft. Danach wird der Gesetzesentwurf bereinigt. Der Regierungsrat wird die definitive Vorlage im vierten Quartal 2026 dem Kantonsrat unterbreiten.