Ja zu Aktualisierungen betreffend PFAS in Lebensmitteln

Der Regierungsrat begrüsst im Grundsatz die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen betreffend per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) in Lebensmitteln sowie zur Aktualisierung der Grenzwerte für Trinkwasser, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement des Innern festhält. Damit wird eine entsprechende parlamentarische Motion umgesetzt. Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung sieht neu die Möglichkeit vor, kontaminierte Lebensmittel mit nicht kontaminierten Lebensmitteln mischen zu dürfen, um Überschreitungen der Höchstwerte verhindern zu können. Diese Lösung soll es ermöglichen, die Ziele der Motion zu erfüllen und gleichzeitig die Beibehaltung des Gesundheitsschutzniveaus zu gewährleisten. So müssen die in Verkehr gebrachten Produkte die geltenden Höchstgehalte vollumfänglich einhalten. Zugleich ist die vorgesehene Lösung auf drei Jahre befristet. Sie dient der Bewältigung lokaler PFAS-Belastungen und führt nicht zu einer dauerhaften Änderung des schweizerischen Systems der Lebensmittelsicherheit. Zusätzlich sind die geltenden Trinkwasser-Höchstwerte für drei PFAS veraltet und sollen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes sowie zwecks Harmonisierung mit den Vorgaben der EU durch einen neuen Höchstwert ersetzt werden.

 

Die Regierung spricht sich – in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren – für einen pragmatischen Ansatz aus. Die Vermischung von nicht konformen mit einwandfreien, konformen Lebensmitteln soll – sofern auf sinnvolle Art und Weise möglich – zwecks Einhaltung der Grenzwerte grundsätzlich und zeitlich für drei Jahre befristet erlaubt sein. Die Konsumentinnen und Konsumenten sind in adäquater Weise über den Umstand, dass es sich um ein vermischtes Produkt handelt, zu informieren. Zugleich sollen Lebensmittel, deren PFAS-Gehalt nachweislich die gesetzlich festgelegten Höchstwerte überschreitet und die nicht vermischt werden können, nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft aus Betrieben, bei denen einzig ein PFAS-Verdacht besteht, sollen für die Lebensmittelproduktion zugelassen bleiben, bis Wege zu einer nachhaltigen Sanierung durch den Bund erarbeitet sind. Diese Übergangsregelung soll dazu dienen, wirtschaftliche Einbussen aufseiten der betroffenen Betriebe zu vermeiden und diesen die notwendige Zeit zur Anpassung ihrer Produktion einzuräumen. Zugleich ist es aus Sicht des Regierungsrates zwingend erforderlich, dass die vorgesehene Regelung die absolute Ausnahme bleibt. Schliesslich heisst der Regierungsrat die neuen Trinkwasser-Höchstwerte gut.

 

Ja zu Änderung des Jagdgesetzes

Der Regierungsrat äussert sich positiv zur vorgeschlagenen Änderung des Jagdgesetzes, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Mit der Gesetzesrevision sollen zwei Motion im Zusammenhang mit Abschüssen von Wölfen umgesetzt werden.

 

Wölfe dürfen neu innerhalb der eidgenössischen Jagdbanngebiete reguliert werden. Der Abschuss von Wölfen soll auf besondere Situationen, namentlich bei Vorliegen eines Wildschadens infolge mehrfach überwundenen Herdenschutzes oder zur Verhinderung einer Gefährdung von Menschen, begrenzt bleiben. Zudem sind künftig im Zeitraum Februar bis Mai Massnahmen möglich gegen einzelne Wölfe eines Rudels, die wiederholt Nutztiere töten oder welche für Menschen eine Gefährdung darstellen. Somit kann neu bei «Problemwölfen» ganzjährig gehandelt werden, selbst wenn die Wölfe einem Rudel angehören.

 

Ja zu Verschärfung der Härtefallklausel bei Ausweisung krimineller Ausländer

Der Regierungsrat begrüsst die Verschärfung der Härtefallklausel bei der Ausweisung von kriminellen Ausländern, wie er in seiner Stellungnahme an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates festhält. Vorgeschlagen wird, die gesetzlichen Bestimmungen zur obligatorischen Ausweisung dahingehend zu ergänzen, dass die Strafbehörden beim Entscheid über die Anwendung der Härtefallklausel die Bindungen der ausländischen Person zu ihrem Herkunftsland künftig nicht mehr berücksichtigen, wenn diese für ein Gewaltverbrechen verurteilt wird. Die Härtefallklausel setzt das in der Verfassung verankerte Verhältnismässigkeitsprinzip um, das heisst, das Gericht hat vor einer Ausweisung die Verhältnismässigkeit der Massnahme zu prüfen. Künftig soll die Verbindung der Straftäterin oder des Straftäters zum Herkunftsstaat nicht mehr in diese Verhältnismässigkeitsprüfung einfliessen. Die Ergänzung präzisiert, dass bei Gewaltverbrechen den öffentlichen Interessen an der Ausweisung der betroffenen ausländischen Person aus der Schweiz ein besonderes Gewicht zukommt.

Die Regierung unterstützt die vorgesehene Verschärfung der Härtefallklausel. Gerade bei schweren Verbrechen, für die eine obligatorische Ausweisung vorgesehen ist, sollte eine fehlende oder zu schwache Verbindung der Straftäterin oder des Straftäters zum Herkunftsstaat nicht vor einer Ausweisung schützen.

 

Ja zu Teilrevision des Fernmeldegesetzes

Der Regierungsrat stimmt der vorgeschlagenen Teilrevision des Fernmeldegesetzes im Bereich Sicherheit grundsätzlich zu, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Die Gesetzesrevision hat zum Ziel, die Fernmeldeinfrastrukturen in der Schweiz und die darüber erbrachten Dienste widerstandsfähiger zu machen. Geplant sind Massnahmen zur Erhöhung der Resilienz, zur Sicherung des Notkommunikationssystems sowie zur Stärkung des Kinder-, Jugend- und Konsumentenschutzes. Zudem soll geprüft werden, ob die gemeinsame Nutzung passiver Infrastrukturen den Ausbau der Fernmeldenetze beschleunigen kann. Bei einer Verschärfung der geopolitischen Lage sollen die Produkte bestimmter Anbieter verboten werden können. Zur Verstärkung der Cyberabwehr soll der Bund die Möglichkeit erhalten, verdächtige Telefonnummern und Internet-Domains sperren zu lassen.

Nach Ansicht der Regierung leistet die Vorlage einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit und Resilienz der Fernmeldeinfrastrukturen sowie der Notkommunikation. Damit wird den technologischen, gesellschaftlichen und sicherheitspolitischen Entwicklungen angemessen Rechnung getragen. Speziell begrüsst wird die vorgesehene Stärkung der Notkommunikation durch klare Grundsätze, definierte Systemaufgaben und Rückfallebenen, redundante Netzstrukturen, eine zentrale Koordination sowie verbindliche End-zu-End-Tests. Positiv äussert sich der Regierungsrat auch zu den Massnahmen für einen verstärkten Kinder- und Jugendschutz. Zu einzelnen Bestimmungen werden Änderungsvorschläge vorgebracht.

 

Ja zu Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit

Der Regierungsrat unterstützt – in Übereinstimmung mit der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren – die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung festhält. Ziel ist eine verstärkte Bekämpfung von Schwarzarbeit und anderen Missbrauchstatbeständen. Dazu soll die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Behörden weiter ausgebaut werden. Für eine wirksame Schwarzarbeitsbekämpfung ist wesentlich, dass kantonale Kontrollorgane eine möglichst umfassende Gesamtübersicht über die Problematik der Schwarzarbeit haben und gezielt dort Kontrollen machen, wo ein erhöhtes Risiko besteht. Das Kontrollorgan soll künftig Anhaltspunkte auf Verstösse im Bereich des Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursrechtes an die zuständigen Behörden weiterleiten können. Zudem soll die Kompetenzregelung erweitert werden, damit Kontrollorgane explizit auch die Identität der Arbeitgebenden überprüfen können und ein direktes Einsichtsrecht in Daten des Informationssystems «Verkehrszulassung» erhalten.

 

Nach Ansicht der Regierung ist die Optimierung des Informationsaustausches eine geeignete Massnahme, um konsequenter gegen Schwarzarbeit vorzugehen und im weiteren Sinne die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu verbessern.

 

Ja zu Verordnung über die Prüfung ausländischer Investitionen

Der Regierungsrat stimmt der Verordnung über die Prüfung ausländischer Investitionen zu, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung festhält. Die Verordnung konkretisiert das Investitionsprüfgesetz. Mit dem Gesetz soll verhindert werden, dass Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden oder bedrohen. Zu diesem Zweck unterliegen Übernahmen von inländischen Unternehmen, die in besonders kritischen Bereichen tätig sind, durch ausländische staatlich kontrollierte Investoren einer Genehmigungspflicht. Die neue Verordnung konkretisiert die Genehmigungspflicht und das Genehmigungsverfahren. Sie definiert unter anderem zentrale Begriffe wie die Erlangung der Kontrolle und das Gemeinschaftsunternehmen. Zudem legt sie fest, wie der Umsatz beziehungsweise bei Banken der Bruttoertrag sowie die Anzahl Vollzeitstellen eines inländischen Unternehmens zu berechnen sind.

 

Staatskanzlei Schaffhausen