Der Regierungsrat hat die Vorlage für die Totalrevision des Gesundheitsgesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen des Schaffhauser Gesundheitswesens an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Im Zentrum stehen eine sichere und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung, zeitgemässe Regelungen für Gesundheitsberufe und -betriebe sowie verbesserte Möglichkeiten, auf Fachkräftemangel und neue Versorgungsbedürfnisse zu reagieren.

 

Das geltende Gesundheitsgesetz stammt aus dem Jahr 2012. Seither haben sich sowohl das Bundesrecht als auch die Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung wesentlich verändert. Zahlreiche Bereiche der Berufsausübung und der Zulassung von Gesundheitsberufen werden heute durch Bundesrecht geregelt. Gleichzeitig stellen der Fachkräftemangel, die demografische Entwicklung, neue Versorgungsformen und die zunehmende Vernetzung der Leistungserbringer Kantone und Gemeinden vor neue Herausforderungen.

 

Mit der Totalrevision werden die kantonalen Bestimmungen deshalb nicht nur an das übergeordnete Recht angepasst. Das Gesetz schafft gleichzeitig zeitgemässe Grundlagen für die Sicherung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Kanton Schaffhausen.

 

Versorgung sichern und Fachkräfte fördern

Ein Schwerpunkt des neuen Gesundheitsgesetzes liegt auf der Sicherung der Gesundheitsversorgung. Ambulante und stationäre Leistungserbringer sollen verstärkt zusammenarbeiten. Wo eine bedarfsgerechte Versorgung nicht mehr gewährleistet ist oder eine Versorgungslücke droht, erhalten Kanton und Gemeinden eine gesetzliche Grundlage, geeignete Versorgungsmodelle zu unterstützen.

Das Gesetz schafft zudem Grundlagen zur Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung im Gesundheitswesen. Bei den Pflegeberufen soll der Regierungsrat die Möglichkeit erhalten, Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen bei ausgewiesenem Bedarf angemessen an der praktischen Ausbildung zu beteiligen.

 

Neu beziehungsweise klarer gesetzlich verankert werden auch Angebote in den Bereichen Palliative Care sowie der spezialisierten Demenz- und Psychiatrieversorgung. Zudem schafft das Gesetz Grundlagen für innovative und integrierte Versorgungsmodelle und für die weitere digitale Entwicklung des Gesundheitswesens.

 

Bewilligungen und Aufsicht zeitgemäss geregelt

Einen wesentlichen Teil der Revision bilden die Bestimmungen über die Bewilligung und Aufsicht von Gesundheitsfachpersonen und Betrieben. Die kantonalen Regelungen werden dabei auf die inzwischen bestehenden bundesrechtlichen Vorgaben abgestimmt.

Die Anforderungen an Betriebsbewilligungen werden präzisiert. Gleichzeitig wird klar geregelt, welche fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Im Zentrum steht dabei der Schutz der Patientinnen und Patienten, ohne die Leistungserbringer mit unnötigen zusätzlichen Vorgaben zu belasten. Zugleich schafft der Kanton die Möglichkeit, Missbrauch bei der Anstellung pflegender Angehöriger gezielt zu bekämpfen – durch Qualitätsauflagen, Vorgaben für faire Anstellungsbedingungen, eine differenzierte Restfinanzierung und nötigenfalls Sanktionen.

 

Impfregelung bleibt auf Bundesrecht abgestimmt

Besonders viele Rückmeldungen gingen im Rahmen der Vernehmlassung zur Bestimmung über ein mögliches Impfobligatorium ein. Dabei handelte es sich nicht um ein generelles Impfobligatorium, sondern um eine Kompetenzzuweisung an den Regierungsrat in den vom Bund vorgesehenen Fällen.

Aufgrund der kritischen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wurde die spezifische Regelung zum Impfobligatorium (Art. 48 Abs. 2 VE-GesG) weggelassen und die Verbindung von Impfungen und Strafbestimmungen entkoppelt. Weiterhin muss der Regierungsrat aber bestimmen, welche Stellen mit dem Vollzug des Epidemiengesetzes des Bundes betraut werden, soweit keine anderen Stellen zuständig sind.

 

Eine Grundlage für die kommenden Jahre

Mit dem totalrevidierten Gesundheitsgesetz erhält der Kanton Schaffhausen einen zeitgemässen gesetzlichen Rahmen für die Gesundheitsversorgung. Die Vorlage verbindet klare staatliche Zuständigkeiten und einen wirksamen Patientenschutz mit genügend Flexibilität, um auf neue Entwicklungen reagieren zu können.

Die Revision des Gesundheitsgesetzes und damit einhergehenden Verbesserungen hinsichtlich neuer Versorgungskonzepte, Effizienzsteigerungen und Qualitätsverbesserungen sind weitere Elemente des im Rahmen der Legislaturziele definierten Schwerpunkts «Gesundheitsversorgung stärken».