Der Regierungsrat hat auf den 23. Oktober 2026 eine Änderung der Fischereiverordnung vorgenommen. Die Äsche ist ein einheimischer Süsswasserfisch, der in lokalen Fliessgewässern wie dem Rhein vorkommt. Die Äsche ist derzeit als «stark gefährdet» eingestuft. Der Äschenbestand im Hochrhein ist sehr stark dezimiert. Gemäss bisheriger Verordnungsbestimmung gilt für Äschen eine Schonzeit von Februar bis April. Die aktuelle Verfügung, welche das Fangen und das Fischen von Äschen im Rhein vollständig untersagt, galt bis Ende September 2026. Nachdem keine Hinweise bestehen, dass sich der Äschenbestand in den nächsten Jahren deutlich erholen wird, ist neu eine ganzjährige Schonzeit für die Äschen festzulegen.