Der Regierungsrat hat die Änderung der Kantonsverfassung und des Finanzhaushaltsgesetzes auf den 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist der Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes ist ungenutzt abgelaufen. Die Änderung der Kantonsverfassung wurde in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 mit 22’420 Ja-Stimmen zu 11’168 Nein-Stimmen angenommen.
Die Anpassungen dienen im Bereich der finanzrechtlichen Befugnisse dazu, mehr Rechtssicherheit zu schaffen, Zuständigkeiten klarer zu regeln und die Finanzkompetenzen von Regierungsrat und Kantonsrat zeitgemäss auszugestalten. Neu darf der Regierungsrat über einmalige Ausgaben bis 200'000 Franken sowie über jährlich wiederkehrende Ausgaben bis 40'000 Franken entscheiden. Die Ausgabenkompetenzen des Kantonsrates werden entsprechend von 1 Mio. Franken auf 1.5 Mio. Franken für einmalige Ausgaben beziehungsweise von 100'000 Franken auf 150'000 Franken für jährlich wiederkehrende Ausgaben erhöht. Die Schwellenwerte für das obligatorische Referendum bleiben unverändert. Mit der Teilrevision der Kantonsverfassung wird ausserdem der Vorrang des Finanzreferendums gegenüber dem Gesetzesreferendum ausdrücklich in der Verfassung verankert.