Der Regierungsrat hat auf den 1. Dezember 2026 eine Änderung der Energieverordnung beschlossen. Hintergrund ist die Motion «Für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bauland», welche vom Kantonsrat am 1. Juni 2026 für erheblich erklärt und der Kommission für Bau, Verkehr und Energie (BVE) zur Umsetzung überwiesen wurde. Im Rahmen der Umsetzung dieser Motion hat der Regierungsrat in der Verordnung eine Ergänzung der Effizienzanforderungen an Rechenzentren vorgenommen. Aktuell gilt nur ein Grenzwert für die Energieeffizienz eines Rechenzentrums. Dies wird den Bedenken aus der Bevölkerung und der politischen Diskussion rund um Rechenzentren im Kanton Schaffhausen nicht mehr gerecht. Neu erfolgt eine Erweiterung auf drei Dimensionen: Neben der Energieeffizienz werden auch Vorgaben für die Wassereffizienz und die Treibhausgaseffizienz aufgenommen. Die Grenzwerte werden so gewählt, dass ein Anreiz besteht, haushälterisch mit den Ressourcen umzugehen und die in Rechenzentren entstehende Abwärme zu nutzen.

 

Gleichzeitig hat der Regierungsrat Stellung genommen zum Bericht und Antrag der Kommission für Bau, Verkehr und Energie vom 7. September 2026. Die Regierung begrüsst den Vorschlag der Kommission. Die Ausdehnung des Geltungsbereichs auf alle Unternehmen mit einem hohen Ressourcenverbrauch ist aus rechtsstaatlicher Sicht erforderlich. Eine Abgabe auf Strom und Wasser hat eine lenkende Wirkung, da sie pro verbrauchte Kilowattstunde und pro verbrauchten Kubikmeter Wasser zu entrichten ist. Sie generiert zudem Einnahmen, die zweckgebunden zurück in den Kanton fliessen und so indirekt auch das Anliegen der Motion nach mehr Wertschöpfung berücksichtigen. Abgabesubjekt und -objekt, Berechnungsgrundlage und Verwendungszweck sind – im Gegensatz zum Motionstext – klar geregelt. Die Abgabe gilt für bestehende, geplante und zukünftige Unternehmen mit grossem Ressourcenverbrauch.