Kritische Haltung zur Vorlage «Verkehr ‘45»
Der Regierungsrat äussert sich kritisch zur Vorlage betreffend verkehrsträgerübergreifende Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse (Verkehr '45), wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält.
Die Vorlage koordiniert den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und der Nationalstrasse sowie die Beiträge des Bundes an das Programm Agglomerationsverkehr. Im Bereich der Eisenbahninfrastruktur geht es um die Fortschreibung des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur mit dem Ausbauschritt 2027 und dem Rückkommen auf bereits beschlossene Projekte. Im Bereich der Nationalstrassen geht es um die Fortschreibung des strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen mit dem Ausbauschritt 2027 für die Nationalstrasse sowie den Zahlungsrahmen für den Betrieb, den Unterhalt und die Anpassungen der Nationalstrassen im Zeitraum 2028–2031. Im Rahmen der Planungen möchte der Bundesrat zudem auf verschiedene Projekte aus dem strategischen Entwicklungsprogramm verzichten. Zusätzlich gibt der Bundesrat im Rahmen der Aktualisierung des strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen einen Ausblick auf die weiteren Realisierungshorizonte.
Die Regierung unterstützt den Ansatz, die Verkehrsträger koordiniert und aus einer verkehrsträgerübergreifenden Gesamtsicht weiterzuentwickeln. Allerdings ist die Vorlage zum öffentlichen Verkehr nach Ansicht des Regierungsrates in wesentlichen Punkten unvollständig. Insbesondere fehlen ein abgestimmtes Angebotskonzept, belastbare Angaben zu Folgekosten, Nutzen und Wirtschaftlichkeit für die Horizonte 2035 und 2045. Die Priorisierung berücksichtigt die Ostschweiz sowie ländliche, periphere und alpine Räume nur unzureichend. Die Bundesmittel konzentrieren sich zu stark auf Grossstadtregionen und klassische Autobahnprojekte, während Nationalstrassen dritter Klasse und die mit dem neuen Netzbeschluss übernommenen Strecken zu gering gewichtet werden. Die Bewertung darf sich nicht allein auf Verkehrsaufkommen und gesamtschweizerische Kosten-Nutzen-Verhältnisse stützen. Einzubeziehen sind auch die regionale Erreichbarkeit und Versorgungssicherheit, die Entlastung der Siedlungsgebiete, die Verkehrssicherheit, die Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr und die wirtschaftliche Bedeutung einer Verbindung. Für den Kanton Schaffhausen ist die Zuteilung des Ausbauprojekts N4 Fäsenstaubtunnel 2. Röhre im Realisierungshorizont 2045 von grösster Bedeutung. Der Regierungsrat erwartet die Überprüfung bzw. Wiederaufnahme der Projektierung durch das Bundesamt für Strassen in enger Zusammenarbeit mit Kanton und Stadt Schaffhausen im Jahr 2028/29. Zudem beantragt die Regierung eine umfassende Sanierung des Cholfirsttunnels unter Betrieb, d.h. ohne Umleitung auf das untergeordnete Strassennetz zu prüfen. Eine Umleitung des Verkehrs über die Feuerthalerbrücke ist nicht möglich. Schliesslich werden zu einzelnen Projekten Änderungsanträge gestellt.
Ja, aber zu Reform der Bundesanwaltschaft
Der Regierungsrat äussert sich im Grundsatz positiv zum Bundesgesetz zur Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht und zu Änderungen der Bundesgerichtsbarkeit, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement festhält. Ziele sind insbesondere eine Stärkung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft, neue Regelungen betreffend die Wahl, Freistellung, Amtsenthebung und strafrechtliche Verfolgung ihrer Mitglieder sowie eine Neuordnung der Stellung ausserordentlicher Bundesanwältinnen und Bundesanwälte. Im Bereich der Strafverfolgung soll die Zuständigkeit des Bundes insbesondere auf sämtliche terroristische Straftaten sowie auf weitere Delikte mit internationalem Bezug ausgedehnt werden. Die Strafverfolgung von Handlungen gegen Angestellte des öffentlichen Verkehrs betreffend Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte oder der Hinderung an einer Amtshandlung soll neu in die Zuständigkeit der Kantone fallen.
Die Regierung begrüsst grundsätzlich die vorgesehenen Anpassungen. Es ist jedoch nach Ansicht des Regierungsrates bedauerlich, dass keine grundlegende Auseinandersetzung mit den Kriterien erfolgte, nach denen die Zuständigkeit zwischen Bundes- und kantonaler Gerichtsbarkeit aufgeteilt werden sollen. Ohne eine solche grundsätzliche Auseinandersetzung besteht die Gefahr, dass die Zuständigkeitsordnung zunehmend von Opportunitätsüberlegungen oder aktuellen Entwicklungen geprägt wird. Abgelehnt wird der Wechsel der sachlichen Zuständigkeit für Straftaten, die sich gegen Amtshandlungen von Angestellten des öffentlichen Verkehrs richten. Es ist wenig zielführend, wenn infolge der Änderung entsprechende Kompetenzen in 26 Kantonen einzeln aufgebaut werden müssen.
Ja zu Hochseeschutzabkommen
Der Regierungsrat begrüsst das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Ziel des Hochseeschutzabkommens ist die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Durch die Ratifikation und Umsetzung des Abkommens soll für die Schweiz ein international einheitlicher Rahmen mit einem diskriminierungsfreien Zugang zu den Ressourcen in Meeresgebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse gewährleistet werden. Schweizer Unternehmen und Institutionen profitieren von einem international einheitlichen Rahmen für den Zugang und die Nutzung von marinen Ressourcen sowie der Prüfung von Umweltauswirkungen von Tätigkeiten in Meeresgebieten ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse.
Dienstjubiläum
Der Regierungsrat hat Roger Lüchinger, Amt für Geoinformation, der am 1. Oktober 2026 das 25-jährige Dienstjubiläum begehen kann, seinen Dank für seine bisherige Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit ausgesprochen.