Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Richtplan-Teilrevision «Windenergie» an den Kantonsrat verabschiedet. Gegenstand der Richtplananpassung «Windenergie» ist die Hochstufung der Windenergiegebiete «Hagenturm» (von Vororientierung auf Zwischenergebnis) und «Randenhus» (von Vororientierung auf Festsetzung). Damit wird die behördenverbindliche Grundlage für weitere Planungen und Realisierungen von Windkraftprojekten geschaffen. Der Regierungsrat setzt damit einen Auftrag aus dem Kantonsrat um.

 

Im Richtplan definiert der Kanton seine raumbezogenen Planungsabsichten und stimmt sie mit den Vorhaben des Bundes, der Nachbarkantone/-regionen und der Gemeinden ab. Um zeitgerecht auf neue Entwicklungen reagieren zu können, werden die Richtplaninhalte periodisch überprüft und nötigenfalls angepasst. Auslöser der jüngsten Anpassung war ein im Jahr 2022 überwiesenes Postulat aus dem Kantonsrat. Darin wird der Regierungsrat beauftragt, zu prüfen, ob die im betreffenden Richtplankapitel bislang auf Stufe «Vororientierung» eingetragenen Abstimmungsanweisungen der Windkraftstandorte «Hagenturm» (4-2-3/2) und «Randenhus» (4-2-3/3) zum Koordinationsstand «Festsetzung» hochgestuft werden können. Mit dem Koordinationsstand «Festsetzung» wird die behördenverbindliche Grundlage für weitere Planungen und Realisierungen von Windkraftprojekten geschaffen.

 

Parallel zur 60-tägigen Anhörung und öffentlichen Auflage fanden die Vorprüfung beim Bund und eine kantonsinterne Vernehmlassung statt. Im Zuge von Anhörung und öffentlicher Auflage gingen rund 100 Stellungnahmen mit ungefähr 500 Anträgen ein, auf die im Mitwirkungsbericht eingegangen wird.

Der Vorprüfungsbericht des Bundes sieht für das Windenergiegebiet «Hagenturm» derzeit unlösbare Konflikte mit der militärischen Infrastruktur. Eine Festsetzung des Windenergiegebietes «Hagenturm» würde entsprechend vom Bund nicht genehmigt. Für das Windenergiegebiet «Randenhus» stellt der Bund eine Festsetzung in Aussicht unter Berücksichtigung einer Reihe von Hinweisen und Aufgaben im Rahmen der nachgelagerten Planung.

 

Basierend auf diesen Ergebnissen beantragt der Regierungsrat für das Windenergiegebiet «Hagenturm» die Hochstufung auf die nächsthöhere Stufe «Zwischenergebnis» und für das Windenergiegebiet «Randenhus» die Hochstufung auf die höchste Stufe «Festsetzung». Damit wird die behördenverbindliche Grundlage für die nachfolgende Planung zur Realisierung eines Windkraftprojekts im Gebiet «Randenhus» geschaffen.