Erneuerung der Leistungsvereinbarung für Jugendberatung
Der Regierungsrat hat die Leistungsvereinbarung mit der Stadt Schaffhausen über die Jugendberatung in Schaffhausen erneuert. Die neue Vereinbarung gilt für das Jahr 2027. Die Jugendberatung ist eine niederschwellige psychologische Beratungsstelle für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 - 24 Jahren. Mit dieser Altersspanne deckt sie die Entwicklungsphase der Pubertät und den Übergang ins junge Erwachsenenalter ab. Jugendlichen steht die Jugendberatung bis zum Ende ihrer Ausbildung kostenlos zur Verfügung, wenn sie im Kanton Schaffhausen wohnhaft sind.
Die bisherige Zusammenarbeit mit der Stadt Schaffhausen bei der Jugendarbeit hat sich in jeder Hinsicht bewährt. Die Stadt verfügt über die notwendigen Strukturen, um diese Aufgabe professionell und gleichzeitig auch effizient zu erfüllen. Die Jugendberatung bietet ein niederschwelliges Beratungs-, Therapie- und Unterstützungsangebot für Jugendliche und deren Bezugspersonen. Die Stadt Schaffhausen unterstützt andere Gemeinden fachlich im Bereich der Jugendberatung, Schulsozialarbeit und Jugendarbeit. Die finanziellen Aufwendungen des Kantons erhöhen sich auf maximal 120'000 Franken. Die Kostensteigerung ist hauptsächlich auf ein massives Ansteigen der Beratungsstunden und auf eine zunehmende Komplexität der Belastungen der Jugendlichen aus allen Gemeinden des Kantons Schaffhausen zurückzuführen.
Kantonale Feuerpolizei übernimmt die Brandschutzaufgaben für die Gemeinde Siblingen
Der Regierungsrat genehmigte die vom Gemeinderat Siblingen beschlossene Vereinbarung zur Übernahme von Brandschutzaufgaben. Damit übernimmt die Kantonale Feuerpolizei ab 2027 verschiedene Aufgaben, die bisher der Gemeinde Siblingen oblagen. Die Vereinbarung umfasst insbesondere die Vorbereitung der von der Gemeinde zu erlassenden Brandschutzmassnahmen, die Überprüfung der feuerpolizeilichen Anordnungen sowie die Durchführung der meisten gemeindlichen Kontrollen im Bereich des Brandschutzes. Zudem führt die Kantonale Feuerpolizei sämtliche feuerpolizeilichen Kontrollen durch, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen.
Ja zur Änderung des Heilmittelgesetzes
Der Regierungsrat spricht sich – in Anlehnung an die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) – grundsätzlich zugunsten der Änderung des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte aus. Dies hält er in seiner Stellungnahme an das Departement des Innern (EDI) fest. Der Regierungsrat begrüsst die vorgesehenen Anpassungen, soweit sie die Versorgungssicherheit stärken, die Sicherheit der Patientinnen und Patienten wahren und den kantonalen Vollzug nicht unnötig erschweren.
Positiv hervorzuheben sind insbesondere die neu vorgesehenen Regelungen zum Versandhandel. Ebenso begrüsst wird, dass die Möglichkeit zur Unterkonfektionierung, die in der Verordnung über die Tierarzneimittel bereits geregelt ist, neu auch eine gesetzliche Grundlage erhalten soll. Der Regierungsrat erhofft sich zudem, dass sich mit den neu vorgesehenen Massnahmen Mangellagen auch im Bereich der Tierarzneimittel besser antizipieren und abgemildert werden können. Schliesslich spricht sich der Kanton Schaffhausen auch für die vorgesehenen Anpassungen des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) sowie des Bundesgesetzes über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz) aus.
Ja aber zur Teilrevision Postgesetz und Teilrevision Postorganisationsgesetz
Der Regierungsrat spricht sich – in Anlehnung an die Stellungnahme der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) – grundsätzlich für die vorgeschlagenen Teilrevisionen des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes aus, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation festhält. Grundsätzlich sind die vorgeschlagenen Änderungen, die es der Post erlaubt, auf die rasch voranschreitende Veränderungen im Kundenverhalten zu reagieren, zu begrüssen. Beim Mindestumfang der Grundversorgung bestehen im Revisionsentwurf jedoch Unklarheiten, die je nach Interpretation und Umsetzung die Grundversorgung zu stark beschneiden würden. Angelehnt an die Stellungnahme der VDK fordert der Regierungsrat, dass die Kantone und Gemeinden künftig zwingend in Entscheide der Post über die Ausgestaltung des Zugangsnetzes einbezogen werden. So kann sichergestellt werden, dass insbesondere eine Reduktion der Zustelltage besser auf den Fortschritt und die Verbreitung der digitalen Zustellung abgestimmt werden kann. Ansonsten droht, dass eine solche Reduktion beispielsweise in juristischen Verfahren zu Verfahrensverzögerungen und/oder Verfahrensungleichheiten führt.
Staatskanzlei Schaffhausen