20.10.2026 | Staatskanzlei Kanton Schaffhausen

Der Regierungsrat hat Claudia Oberle, Beringen, GLP, als Mitglied des Kantonsrates für den Rest der Amtsperiode 2025–2028 ab 2. November 2026 als gewählt erklärt. Claudia Oberle ersetzt den zurückgetretenen Kantonsrat Jannik Schraff im Wahlkreis Klettgau.

 

Teilrevision des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes tritt am 1. November 2026 in Kraft

Der Regierungsrat hat die Änderung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes auf den 1. November 2026 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Damit wird die Zuständigkeit für die Finanzierung der stationären Pflege zwischen den Gemeinden neu geregelt.

 

Neu wird die Zuständigkeit der Restkostenfinanzierung bei einem Heimeintritt von der Wohnsitzfrage entkoppelt und gemäss bundesrechtlichen Normen vollzogen. Die Neuregelung soll einer Benachteiligung der Standortgemeinden von Heimen entgegentreten und das innerkantonale Verhältnis analog zum interkantonalen Verhältnis regeln, wonach für die Festsetzung und Auszahlung der Restfinanzierung derjenige Kanton zuständig ist, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat, wobei der Aufenthalt in einem Pflegeheim keine neue Zuständigkeit begründet.

 

Neu ganzjährige Schonzeit für Äschen

Der Regierungsrat hat auf den 23. Oktober 2026 eine Änderung der Fischereiverordnung vorgenommen. Die Äsche ist ein einheimischer Süsswasserfisch, der in lokalen Fliessgewässern wie dem Rhein vorkommt. Die Äsche ist derzeit als "stark gefährdet" eingestuft. Der Äschenbestand im Hochrhein ist sehr stark dezimiert. Gemäss bisheriger Verordnungsbestimmung gilt für Äschen eine Schonzeit von Februar bis April. Die aktuelle Verfügung, welche das Fangen und das Fischen von Äschen im Rhein vollständig untersagt, galt bis Ende September 2026. Nachdem keine Hinweise bestehen, dass sich der Äschenbestand in den nächsten Jahren deutlich erholen wird, ist neu eine ganzjährige Schonzeit für die Äschen festzulegen.

 

Kritische Haltung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung

Der Regierungsrat äussert sich kritisch zur vorgeschlagenen Änderung des Bankengesetzes, wie er in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Finanzdepartement festhält. Dabei geht es um die Umsetzung von Massnahmen zur Bankenstabilität. Der Bundesrat hat unter Einbezug der Ergebnisse der PUK Eckwerte zur Stärkung der Stabilität des Schweizer Finanzplatzes beschlossen. Die darauf abgestützten Massnahmen sollen die identifizierten Lücken schliessen und die Risiken für den Staat, die Steuerzahlenden und die Volkswirtschaft weiter vermindern. Die aktuelle Revision ergänzt die bereits vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen im Bereich der Eigenmittel. Sie umfasst Massnahmen in den Bereichen Unternehmensführung bei Banken, Aufsicht und Krisenvorbereitung einschliesslich der Liquiditätssicherung. Diese richten sich hauptsächlich an systemrelevante Banken. Einzelne Vorgaben, insbesondere im Bereich der Unternehmensführung und Aufsicht, sollen jedoch auch für weitere Banken und Finanzinstitute gelten.

 

Die Regierung unterstützt das grundsätzliche Ziel der Vorlage, die Finanzstabilität zu stärken und die im Zusammenhang mit der Krise der Credit Suisse identifizierten Schwachstellen gezielt zu beheben. Die entsprechenden Massnahmen sollen dazu beitragen, die Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft und die öffentliche Hand zu reduzieren und das Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz nachhaltig zu sichern. Die Änderungen führen jedoch zu zusätzlichen regulatorischen Anforderungen, deren Umsetzung für die betroffenen Banken mit erheblichem finanziellem und personellem Mehraufwand verbunden sein wird. Kritisch beurteilt der Regierungsrat insbesondere, dass die vorgesehenen Anforderungen im Bereich der Unternehmensführung und Aufsicht teilweise auch Banken und Finanzinstitute ohne systemische Risiken erfassen. Die Regierung lehnt die Vorlage daher in der vorliegenden Form ab. Die Massnahmen sollen stattdessen gezielt nur auf die festgestellten Schwachstellen und auf systemrelevante Banken ausgerichtet werden, während kleineren und nicht systemrelevanten Instituten wie der Schaffhauser Kantonalbank keine unverhältnismässigen zusätzlichen regulatorischen Anforderungen aufzuerlegen sind.

 

Ebenso kritisch äussert sich der Regierungsrat zur vorgeschlagenen Änderung der Liquiditätsverordnung. Dabei geht es um Vorbereitungsanforderungen für den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei Zentralbanken. Banken sollen verpflichtet werden, sich besser auf den Bezug von Liquiditätsunterstützung bei der Schweizerischen Nationalbank oder bei ausländischen Zentralbanken vorzubereiten. Die neuen Vorgaben sind nach Grösse und Bedeutung der Banken abgestuft.

 

Die Regierung unterstützt zwar das mit der Revision angestrebte Ziel, die Liquiditätsvorsorge der Banken zu stärken und damit die Finanzstabilität zu verbessern. Die zusätzlichen Anforderungen müssen jedoch quantitativ klar messbar, risikobasiert und auf den tatsächlich erforderlichen Liquiditätsbedarf beschränkt sein. Eine übermässige Bindung von Vermögenswerten, deren Umfang im Wesentlichen im Ermessensspielraum der FINMA liegt, wird abgelehnt, weil dies zu Rechtsunsicherheit und hohem administrativem und personellem Aufwand führt. Zudem fordert der Regierungsrat, dass die bestehenden Erleichterungen und Vereinfachungen für besonders liquide und gut kapitalisierte Banken der Kategorien 4 und 5, zu denen alle Banken in der Region Schaffhausen gehören, beibehalten werden.

 

Ja zu Cybergrooming-Straftatbestand

Der Regierungsrat begrüsst die Schaffung eines Straftatbestandes für Cybergrooming, wie er in seiner Stellungnahme an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates festhält. Damit soll eine entsprechende Motion umgesetzt werden. Das Strafgesetzbuch soll um eine neue Strafnorm ergänzt werden, die die sexuelle Kommunikation zwischen einer erwachsenen Person und einem Kind unter 16 Jahren ausdrücklich unter Strafe stellt, sofern die Kommunikation mit dem Ziel der sexuellen Erregung der erwachsenen Person erfolgt und die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes gefährden kann. Dank der gewählten technologieneutralen Formulierung soll der Schutz jedoch nicht auf das sogenannte Grooming im Internet beschränkt sein, sondern sämtliche Formen entsprechender Kommunikation umfassen, unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel. Ziel ist, Kinder vor sexuellen Übergriffen wirksamer zu schützen und bestehende Schutzlücken zu schliessen.

 

Die Regierung äussert sich positiv zur Schaffung eines neuen, eigenständigen Tatbestands für Cybergrooming, da dieser dem Schutz der sexuellen Integrität Minderjähriger dient. Wichtig ist zudem die Ausgestaltung dieses Tatbestands als Offizialdelikt. Bei der konkreten Formulierung des Tatbestands bringt der Regierungsrat einen Änderungsvorschlag an.

 

Ersatzwahl Berufsbildungsrat

Der Regierungsrat hat Letizia Perri, Vertreterin KV Schaffhausen bzw. Organisationen der Arbeitswelt, und Chantal Galladé, Rektorin Berufsbildungszentrum Schaffhausen, ab 1. November 2026 als neue Mitglieder des Berufsbildungsrates für den Rest der Amtsdauer 2025–2028 gewählt. Sie ersetzen den verstorbenen Martin Burkhardt und den zurückgetretenen Marc Kummer.

 

Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Der Regierungsrat hat die von der Gemeindeversammlung Merishausen am 17. Juni 2026 beschlossene Totalrevision der Verordnung über Anlage, Betrieb und Verwaltung der Wasserversorgung der Gemeinde Merishausen inklusive Tarifordnung über die Wasserabgabe genehmigt.

 

Dienstjubiläen

Der Regierungsrat hat Rahel Hug, Lehrperson Kindergarten, die am 27. Oktober 2026 das 40-jährige Dienstjubiläum begehen kann, seinen Dank für ihre bisherige Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit ausgesprochen.

 

Weiter hat die Regierung Mirjana Krstic, Gruppenleiterin Reinigung bei den Spitälern Schaffhausen, Sandra Risler, Tiefbau Schaffhausen, und Thomas Ulmann, Betreibungs- und Konkursamt, die am 1. November 2026 das 25-jährige Dienstjubiläum begehen können, den Dank für ihre bisherige Tätigkeit im Dienste der Öffentlichkeit ausgesprochen.

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